„Erneute Gesetzgebung nicht zwingend erforderlich“

Feb 22, 2023

DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch zieht Bilanz aus Vorjahr und kündigt politische Aktionen an.

Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag, hat RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen. Zurzeit zeichnen sich zwei Varianten ab: Eine Wiedereinführung eines § 217 Strafgesetzbuch, der organisierte Freitodbegleitungen verbietet und nur eng definierte Ausnahmen zulässt, oder eine Regelung außerhalb des Strafrechts, die ein bestimmtes legislatives Verfahren vorgibt.

> weiter auf dghs.de
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Gesetz zur Suizidhilfe naht

> im RBB
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Grundrecht auf Suizidhilfe: Wer den Tod will, braucht keine Regeln

Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Suizidhilfe zum Grundrecht erklärt.
Daraus ein Gesetz zu machen, ist schwierig – um nicht zu sagen: überflüssig.
> weiter im Tagesspiegel
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Anhörung im Deutschen Bundestag
Castellucci-Entwurf würde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben

> bundestag.de
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