DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch zieht Bilanz aus Vorjahr und kündigt politische Aktionen an.
Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag, hat RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen. Zurzeit zeichnen sich zwei Varianten ab: Eine Wiedereinführung eines § 217 Strafgesetzbuch, der organisierte Freitodbegleitungen verbietet und nur eng definierte Ausnahmen zulässt, oder eine Regelung außerhalb des Strafrechts, die ein bestimmtes legislatives Verfahren vorgibt.
Gesetz zur Suizidhilfe naht
Grundrecht auf Suizidhilfe: Wer den Tod will, braucht keine Regeln
Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Suizidhilfe zum Grundrecht erklärt.
Daraus ein Gesetz zu machen, ist schwierig – um nicht zu sagen: überflüssig.
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Anhörung im Deutschen Bundestag
Castellucci-Entwurf würde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben
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