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AKTUELLES

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27. Februar 2023

Start unserer Kampagne in Berlin

MdBs bekommen gelbe Karten

Im Vorfeld einer neuen Bundestagsdebatte sind rund 140 Mitglieder des Bundestages darauf hingewiesen worden, dass der mit Ihrer Stimme 2015 eingeführte §217 StGB eindeutig verfassungswidrig war. Um sie vor einer neuerlichen „gut gemeinten“ Bevormundung der Bevölkerung zu warnen, wurden sie mit einer gelben Karte bedacht. Ihre Namen wurden, gemeinsam mit unserem Motiv, durch die Stadt gefahren.

> Beitrag auf hpd.de

Aktion für Sterbehilfe startet in Berlin
> Berliner Zeitung

> guetsel.de

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22. Februar 2023

„Erneute Gesetzgebung nicht zwingend erforderlich“

DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch zieht Bilanz aus Vorjahr und kündigt politische Aktionen an.

Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag, hat RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen. Zurzeit zeichnen sich zwei Varianten ab: Eine Wiedereinführung eines § 217 Strafgesetzbuch, der organisierte Freitodbegleitungen verbietet und nur eng definierte Ausnahmen zulässt, oder eine Regelung außerhalb des Strafrechts, die ein bestimmtes legislatives Verfahren vorgibt.

> weiter auf dghs.de

Gesetz zur Suizidhilfe naht
> im RBB

Grundrecht auf Suizidhilfe: Wer den Tod will, braucht keine Regeln
Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Suizidhilfe zum Grundrecht erklärt.
Daraus ein Gesetz zu machen, ist schwierig – um nicht zu sagen: überflüssig.
> weiter im Tagesspiegel

Anhörung im Deutschen Bundestag
Castellucci-Entwurf würde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben
> bundestag.de

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Veranstaltungen, Diskussionen und Informationsabende zum Thema Sterbehilfe und Patientenverfügung finden Sie auf > www.dghs.de

Weitere Infos zu humanistischen und atheistischen Themen finden Sie auf den Webseiten unserer anderen Kampagnen-Träger
> www.giordano-bruno-stiftung.de
> www.ibka.org

BLOG

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21. Februar 2022

„Berliner Appell“: Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt

„Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell“, der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.

Vor exakt zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des alten § 217 StGB festgestellt. In dem aufsehenerregenden Urteil vom Februar 2020 wurde verdeutlicht, dass es Teil des Persönlichkeitsrechts ist, freiverantwortlich über das eigene Leben und dessen Ende zu verfügen und dafür auch die Hilfe Dritter annehmen zu dürfen. Seitdem suchen schwerkranke oder lebensgesättigte Menschen verstärkt nach Informationen und Institutionen, mit denen sie ihr „letztes Menschenrecht“ praktisch verwirklichen können.

„Uns war damals schnell klar, dass wir unsere Mitglieder nicht hängen lassen dürfen“, betont Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), anlässlich der Vorstellung der „10 Forderungen für humane Suizidhilfe“. So hat die mitgliederstarke und traditionsreiche Patientenschutzorganisation DGHS Sorgfaltskriterien entwickelt, die bei der Vermittlung von Anfragen Sterbewilliger von den Helfenden eingehalten werden müssen.

Sandra Martino, Erste Vorsitzende von DIGNITAS-Deutschland, erklärt, „dass es dank des seit Jahrzehnten bewährten Prinzips zur Prüfung von Freiverantwortlichkeit und Wohlerwogenheit des Sterbewunsches in den zurückliegenden zwei Jahren bei Freitodbegleitungen in Deutschland keinerlei Probleme gab. Warum also sollte der Staat, der sich auf diesem sensiblen Gebiet nicht auskennt, nun neue Regularien erlassen, welche die Lage notleidender Menschen zusätzlich erschweren?“

Covermotiv „Berliner Appell“„Es gibt keinen Grund für einen neuen § 217 StGB, zumal der aktuelle Gesetzentwurf auf Formulierungen des alten Paragrafen zurückgreift und ebenfalls verfassungswidrig ist“, bekräftigt Jakub Jaros, Geschäftsführer des Vereins Sterbehilfe. „Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sollten sich nicht einbilden, mit einem erneuten Verbot der professionellen Suizidhilfe vor Gericht mehr Glück zu haben als vor zwei Jahren.“ „Die Politik sollte unbedingt der Versuchung widerstehen, erneut das Schwert des Strafrechts zu bemühen“, fordert auch Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin und Beirätin der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die die Pressekonferenz moderierte. „Die praktischen Erfahrungen im Bereich der professionellen Freitodbegleitung haben gezeigt, dass neue strafgesetzliche Regelungen nicht erforderlich sind. Wenn aber ein Gesetz nicht erforderlich ist, dann ist es erforderlich, kein Gesetz zu erlassen. Ein neuer § 217 StGB ist daher inakzeptabel!“

Das Fazit der Organisationen lautet: Suizidhilfe kann ein Ausweg für Menschen darstellen und ist keinesfalls erneut zu kriminalisieren. Die erforderliche Transparenz und Sorgfalt werden sichergestellt. Aus Sicht von DGHS, gbs, DIGNITAS-Deutschland und Verein Sterbehilfe sind auf dem Weg zu einer „humanen Sterbekultur“ allerdings noch einige Schritte nötig, die in einem gemeinsamen Forderungskatalog aufgelistet sind. Der „Berliner Appell: 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland“ umfasst unter anderem folgende Punkte: Keine Erneuerung von Strafbarkeit, keine Beratungspflicht, keine Wartezeiten, dafür aber eine staatlich geförderte, evidenzbasierte und weltanschaulich neutrale Forschung zur Suizidhilfe, inklusive einer differenzierten Erfassung der statistischen Daten.
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> Digitale Pressemappe zum Berliner Appell

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> Broschüre Berliner Appell – 10 Forderungen für humane Suizidhilfe (PDF)

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24. November 2020

Fernsehabend zum Thema Sterbehilfe: „Gott“ und ”Hart aber fair“ zeigen eindeutige Zuschauerreaktionen

Mit diesem Ergebnis hatten selbst wir nicht gerechnet: Die deutschen Fernsehzuschauer*innen stimmten gestern mit 70,8 Prozent dafür, dass ein 78-jähriger Mann (der nicht schwerstkrank oder schwerstbehindert ist, aber nach dem Tod seiner Frau keinen Sinn mehr in seinem Leben sieht) ein todbringendes Medikament zur Ermöglichung eines sanften, selbstbestimmten Suizids erhalten soll.
Autor Ferdinand von Schirach hatte in der vorangegangenen Inszenierung seines Theaterstücks „Gott“ (insbesondere in der Rolle des Anwalts sowie der Rolle der Jura-Professorin) die Argumente aufgegriffen, die wir im Rahmen der Kampagne „Für das Recht auf letzte Hilfe“ entwickelt hatten (siehe auch das Buch „Letzte Hilfe“ von Uwe-Christian Arnold und Michael Schmidt-Salomon). In der anschließenden „Hart aber fair“-Sendung zeigte sich Bischof Bätzing nicht nur von dem Zuschauervotum, sondern auch vom Urteil des BVerfG geschockt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz meinte sogar (ab Minute 20 der Sendung), die Verfassungsrichter hätten in ihrem Urteil einseitig die Auffassung der Humanisten übernommen, die in der Anhörung vorgetragen wurden – was an der Realität jedoch völlig vorbeizielt!
Tatsächlich sprach bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe nur ein einziger dezidierter Vertreter des Humanismus (gegenüber etwa 20 Vertreter*innen der Gegenseite), nämlich gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon. Dass sich seine Aussage mit den Leitlinien des späteren Urteils weitgehend deckte, lag keineswegs daran, dass die Verfassungsrichter Partei für die Weltanschauung des Humanismus ergriffen hätten, sondern dass Schmidt-Salomon in seinem Statement so argumentierte, wie auch das Verfassungsgericht argumentieren musste, nämlich auf dem Boden des Grundgesetzes und unter strikter Beachtung des Verfassungsgebots der weltanschaulichen Neutralität des Staates (vgl. hierzu das vom hpd dokumentierte Manuskript des Statements, das Schmidt-Salomon als „Sachverständiger Dritter“ im April 2019 bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vortrug).

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10. Juni 2020

Stellungnahme zur Sterbehilfe:
Keine Aushöhlung des Karlsruher Urteils!

Giordano-Bruno-Stiftung und Hans-Albert-Institut reichen Stellungnahme zur Neuregelung der Suizidhilfe ein

Inmitten der Corona-Krise hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen Expertenkreis um Vorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten, der überwiegend aus einstigen Befürwortern des verfassungswidrigen § 217 StGB besteht. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Hans-Albert-Institut (HAI), die erst vor wenigen Tagen von dem Schreiben erfahren haben, erläutern in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme, wie eine alternative Regelung aussehen könnte, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

> weiterlesen auf der gbs-Website

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26. Februar 2020

Ein Großer Erfolg beim Bundesverfassungsgericht!

Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß der Forderung unserer Kampagne entschieden: Jede/r hat das Recht, über sein Leben und Sterben selbst zu bestimmen. Der § 217 StGB („Sterbehilfe­verhinderungs­gesetz“) ist nichtig, die entsprechenden Regelungen sind „verfassungsrechtlich bedenklich“ und müssen geändert werden. 

Die Verfassungsrichter*innen betonten, dass das Grundgesetz vom autonom entscheidenden Menschen ausgehe. Dieser habe das Recht, über sein Leben und Sterben selbst zu bestimmen. § 217 StGB habe dies de facto verhindert, da sterbewillige Menschen nach der Verabschiedung des Gesetzes keine kompetenten Helfer mehr finden konnten. Zwar habe der Staat das Recht, Suizidprävention zu betreiben, aber er dürfe nicht in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen. Darüber, welcher Sterbewunsch legitim oder illegitim sei dürfe nur das eigenverantwortliche Individuum selbst entscheiden.

Mehr zum Thema in diesem Beitrag auf hpd.de.

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Am Mittwoch, den 26. Februar 2020

wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB verkünden. Wir fordern die ersatzlose Streichung des Paragraphen, der der professionelle Freitodbegleitungen unter Strafe stellt.

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16. April 2019

Das politische Testament des Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold:
„Bitte verschließen Sie nicht die Augen vor der Realität!“

In Karlsruhe beginnt heute die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB, der professionelle Freitodbegleitungen unter Strafe stellt. Der Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, der am vergangenen Freitag aufgrund seiner schweren Krebserkrankung selbstbestimmt aus dem Leben schied, formulierte noch am Vorabend seines Todes einen letzten, nachdrücklichen Appell an das Bundesverfassungsgericht, den wir hier im vollen Wortlaut veröffentlichen.

> Zum Beitrag auf hpd.de

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16. April 2019

Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon vor dem Bundesverfassungsgericht
„§ 217 StGB dient nicht dem Lebensschutz, sondern selbsternannten Lebensschützern!“

Der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon hat in der mündlichen Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB die ersatzlose Streichung des Paragraphen gefordert. Wir dokumentieren seine Stellungnahme im Originalwortlaut.

> Zum Beitrag der Giordano-Bruno-Stiftung

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9. Dezember 2015

Presseerklärung der GBS

Zum Inkrafttreten des Sterbehilfe-Gesetzes hat die Giordano-Bruno-Stiftung heute eine harsche Presseerklärung veröffentlicht. „Diese Politiker sind verantwortlich dafür, dass Sie möglicherweise qualvoll sterben müssen!“ Darin wird vor allem der Einfluss kirchlicher Lobbyisten kritisiert und eine Liste der (meist konservativen oder christlichen) Abgeordneten beigefügt,  die gegen die legale Möglichkeit einer sanften Suizidbegleitung gestimmt hatten.

Das Gesetz wird von der GBS als verfassungswidrig angesehen und nun auf juristischem Wege bekämpft. Denn es kann nicht sein, dass verzweifelten Laien, die von Suizidhilfe keine Ahnung haben, erlaubt ist, was einem Arzt verboten sein soll: die Gewährung der Letzten Hilfe.

> zur Presseerklärung
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10. November 2015

Klage gegen Sterbehilfe-Gesetz angekündigt

In Presserklärungen haben die Träger unserer Kampagne zu dem vergangenen Freitag im Bundestag beschlossenen »Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung« Stellung genommen:

> Presseerklärung der DGHS
> Presseerklärung der Giordano-Bruno-Stiftung

»Für die Menschen in Deutschland wird die Situation durch ein solches neues Gesetz nicht einfacher.« heißt es bei der DGHS. »Zunehmend bleibe Sterbenskranken, falls sie ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen, nur der Weg in die Schweiz. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Zahl der Brutalsuizide von Menschen, denen die palliativmedizinischen Hilfen nicht genügen, weiter zunimmt. Die Arbeit der DGHS bleibt von der heutigen Bundestagsentscheidung unberührt.«

Die Giordano-Bruno-Stiftung bezeichnete die heute beschlossene Regelung, Angehörigen Freitodbegleitungen zu erlauben, Sterbehilfeorganisationen und ärztlichen »Wiederholungstätern« jedoch zu verbieten, als juristisch absurd:»Es gibt kein vernünftiges Argument, das eine solche Abgrenzung rechtfertigen könnte. Normalerweise verlangen wir ja gerade in Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, die Anwesenheit von Experten, die genau wissen, was sie tun. Nur bei der Sterbehilfe sollen ausgerechnet Laien ohne Fachwissen und ohne Transparenzkriterien das tun dürfen, was Experten verboten ist. Offenbar hat die Mehrheit der Parlamentarier überhaupt keine Ahnung, in welche Notsituationen sie schwerstleidende Menschen und ihre Angehörigen damit bringen.«

Bereits am Freitag hatten die Giordano-Bruno-Stuftung und der Verein Dignitas eine Klage gegen das Gesetz angekündigt. »Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben« hieß es in einer Erklärung.

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6. November 2015

Gesetzentwurf Brand/Griese vom Parlament angenommen

Mit einer deutlichen Mehrheit (360 von 601 Stimmen) beschloss der Bundestag das Gesetz, das auf ein Vebot von Sterbehilfe-Vereinen in Deutschland hinausläuft. Unabhängig von einer Gewinnabsicht bedroht es auch Mediziner, die wiederholt Suizidbeihilfe leisten, nun mit dem Strafrecht. Die Giordano-Bruno-Stiftung und Dignitas haben bereits eine Klage gegen das Gesetz angekündigt. Mehrere Mediziner äußerten sich, dass sie Patienten, die sich mit Suizidwünschen an sie wenden, unter diesen Umständen zukünftig nicht mehr helfen können.

Vor allem in den Reihen der CDU hatte der konservative Vorstoß von Gesundheitsminister Gröhe viele Anhänger gefunden, außerhalb der CDU gab es eine Mehrheit für eine liberale Regelung. Mit dem Gesetz werden auch massive Lobbyinteressen der Kirchen und anderer Betrieber von Hospizen sowie der Pharma-Industrie bedient, die an einer unfreiwilligen Lebensverlängerung viel Geld verdienen.

> Bericht auf hpd

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5. November 2015

Justizministerium: Mediziner von Gesetzentwurf Brand/Griese bedroht

Der Tagesspiegel hat informationen eingeklagt, die das Justizministerium (auf wessen Weisung?) gern zurückgehalten hätte:

Ausgerechnet der aussichtsreichste Entwurf von Brand/Griese “berge das Risiko, dass Mediziner, die mehrfach Suizidbeihilfe leisteten, mit Strafbarkeit bedroht würden“, heißt es in einer internen Stellungnahme an Abgeordnete des Bundestags. Onkologen und Palliativmmediziner etwa, deren Arbeit sich oft am Rande des Lebens abspielt, gerieten mit dem Gesetz in eine juristische Grauzone.

> Der Bericht im Tagesspiegel

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5. November 2015

6 Zitate von unserer Facebook-Seite

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3. November 2015

MdB-Postkarten nehmen Fahrt auf

Der Abo-Ausgabe des Berliner Tagesspiegel liegen heute 81.000 Postkarten bei, die man an Abgeordnete schicken kann, um gegen ein Verbot professioneller Sterbehilfe zu intervenieren. Wer keine abbekommen hat, kann das hier tun:
> zur MdB-Brief-Aktion

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30. Oktober 2015

MdBs sehen Gesetzesänderung zunehmend skeptisch

Parlamentarier, die bisher für eine liberale Neuregelung der Sterbehilfe eingetreten waren, haben offenbar erkannt, dass alle vier eingebrachten Gesetzentwürfe die bestehende Situation eher verschlechtern würden. Alle eingebrachten Gesetzentwürfe sind mit erheblichen rechtlichen Mängeln behaftet und werfen z.T. mehr Fragen auf, als sie lösen.

Am Dienstag wollen die Gruppen um die Abgeordneten Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) sowie um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) in einer gemeinsamen Pressekonferenz zusammen dafür werben, im Zweifel alle Gesetzentwürfe im Bundestag durchfallen zu lassen. „Der Status quo ist am Ende besser als eine Kriminalisierung auch von Ärzten“.

> Pressebericht in der »Frankfurter Rundschau«

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27. Oktober 2015

Mahnende Worte ans Parlament

Der am 23. September 2015 verstorbene CDU-Politiker Wolfgang D. Kramer (1930-2015), langjähriges Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und Träger des Bundesverdienstkreuzes, hat Suizidhilfe durch den Verein „Dignitas“ in Anspruch genommen. In einem exakt einen Monat später veröffentlichten Abschiedsbrief an den Bundestagspräsidenten und Parteikollegen Norbert Lammert erläutert er seine Motive und appelliert dringend, bei der anstehenden Abstimmung im Bundestag „keine falschen Kompromisse mit Fundamentalisten zu schließen“. Der Brief wurde nun, wie von Wolfgang Kramer gewünscht, veröffentlicht.

> Der Brief im Faksimile
> Artikel in der »Welt«

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15. Oktober 2015

MdB-Brief-Aktion startet

Ab heute können Sie auf unserer Website einen personalisierten Brief an Ihre/-n Bundestagsabgeordnete erstellen. Foto hochladen, Postleitzahl eingeben, ausdrucken – fertig! Zeigen Sie Gesicht und machen Sie Ihr MdB darauf aufmerksam: 80 % der Bundesbürger wünscht keine Illegalisierung der Suizidhilfe.

> Hier können Sie sich beteiligen.

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14. Oktober 2015

Neue Runde der Letzte-Hilfe-Kampagne durch die GBS gestartet

Fahrende Großplakate bildeten den Auftakt für eine weitere Runde unserer Letzte-Hilfe-Kampagne. Im Fokus steht besonders die Diskrepanz zwischen dem Willen der Bevölkerung und den Entscheidungen der Volksvertreter im Bundestag, die diesen diameral zuwiderlaufen. Die geplante Kriminalisierung der Suizidhilfe ist laut GBS ein besonders krasses Beispiel von höchst eigennützigem christlichem Lobbyismus, von dem in nächster Zeit noch mehr zu hören sein wird: Carsten Frerk veröffentlicht am 10. November ein Buch, dass sich diesem Thema widmet.

> Aktuelle Pressefotos und PDFs finden Sie hier.

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Carsten Frerk
»Kirchenrepublik Deutschland«
Alibri Verlag 2015, ca. 300 Seiten
ISBN: 978-3-86569-190-3
Erscheint am 10.11.2015

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21. September 2015

Dignitas startet eine zweiwöchige Werbekampagne zum Thema Sterbehilfe und Suizidprävantion

In den kommenden 14 Tagen ist die Werbung auf rollenden Großplakaten, Plakataushängen und im U-Bahn-Fernsehen zu sehen. Zielrichtung ist, den Zusammenhang von Suizidprävention und Enttabuisierung der Suizidbeihilfe im Vorfeld einer drohenden Kriminalisierung herauszustellen.

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22.09.2015

Deutschlandpremiere der israelischen Sterbehilfe-Komödie „Am Ende ein Fest“

Man kann Filmen einen Bärendienst erweisen, indem man sie zu sehr über den grünen Klee lobt. Bei »Am Ende ein Fest« besteht diese Gefahr nicht – er ist einfach großartig, unglaublich komisch und traurig und einfühlsam und lebendig. Ich kann ihn jedem nur empfehlen, und zwar auch unabhängig davon, dass er das Thema unserer Kampagne auf einmalige Weise in allen Aspekten aufbereitet und abhandelt.

„Ein wunderbar komischer, trauriger, intelligenter, berührender Film!“

Den beiden israelischen Filmemachern Sharon Maymon und Tal Granit ist das scheinbar Unmögliche gelungen, eine Komödie über das ernste Thema “Suizidhilfe” zu drehen. Ab dem 24. September kommt ihr witziger und erstaunlich tabuloser Erfolgsfilm “Am Ende ein Fest” endlich in die deutschen Kinos – gerade noch rechtzeitig vor der finalen Abstimmung des Deutschen Bundestags in Sachen “Sterbehilfe”.

Bei der Premiere im Hackesche Köfe Kino in Berlin standen die Filmemacher Rede und Antwort und nahmen viele Komplimente entgegen. Unsere Kampagne war mit Informationsmaterial und der Ausstellung unserer Kampagnenfotos im Treppenhaus präsent. Die Veranstaltung wird Leipzig am Mittwoch, dem 23.9. um 20:30 im Passage Kino wiederholt. 

Nach den beiden Veranstaltungen in Berlin und Leipzig werden die Filmemacher an weiteren Vorführungen teilnehmen (24.09. Wiesbaden, Caligari Kino, 20:00 Uhr; 24.09. München, City Kino, 20:00 Uhr; 25.09. Pforzheim, Kommunales Kino, 19:00 Uhr; 25.09. Stuttgart, Delphi Kino, 20:00 Uhr; 25.09. Augsburg, Thalia Kino, 19:00 Uhr).

Film-Website:
https://www.am-ende-ein-fest.de/

Facebook-Seite zum Film:
https://www.facebook.com/amendeeinfest

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12.09.2015

taz-Interview mit Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli über Suizidprävention und Sterbehilfe

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Wer für den artikel spenden möchte, kann es hier tun.

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03.09.2015

Das breite “Bündnis für Selbstbestimmung am Lebensende” fordert:
Kein Staatsanwalt am Sterbebett!

Als wichtige Wortmeldung in der Sterbehilfe-Debatte hat ein breites Bündnis verschiedener säkularer und humanistischer Organsiationen ein gemeinsames Positionspapier zum Thema veröffentlicht.

Dem breiten Bündnis heören an:
• Bund für Geistesfreiheit Bayern
• Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften
• Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
• Giordano-Bruno-Stiftung
• Humanistische Union
• Humanistischer Verband Deutschlands
• Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V.
• Koordinierungsrat säkularer Organisationen

Hier kann es heruntergeladen werden:
> Zum Positionspapier

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30. August bis 7. Sptember 2015

Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf letzte Hilfe
Informations- und Aufklärungswoche zum Thema »Selbstbestimmtes Sterben« in Duisburg

Im Mittelpunkt der Veranstaltungsreihe, die vom Duisburger Kulturveranstalter Eckart Pressler organisiert wurde, stand die Ausstellung zur gleichnamigen Kampagne, die im Herbst 2014 von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und der gbs gestartet wurde. Dazu gab es drei Veranstaltungen, die durchweg auf breites Interesse gestoßen sind:

Mittwoch, 2. September 2015, Café Alex
“Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben”: Vortrag von Uwe-Christian Arnold (Arzt und Sterbehelfer, Autor des gleichnamigen Buches)

Donnerstag, 3. September, Filmforum
Vorführung des  2005 OSKAR-preisgekrönten Films “Das Meer in mir” von Alejandro Amenabar mit Javier Bardem in der Hauptrolle.

Montag, 7. September 2015, Café Alex
Beratungsabend zum Thema “Patientenverfügung” durch den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), Landesverband Nordrhein-Westfalen

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24.06.2015

Stellungnahmen der DGHS und GBS zu den vorliegenden Gesetzentwürfen

Die parlamentarische Meinungsbildung zum Thema Sterbehilfe ist ein Stück weit fortgeschritten und inzwischen liegen vier Gesetzentwürfe von parteiübergreifenden Arbeitsgruppen vor. Wir geben die Stellungnahmen von zwei Trägerorganisationen dieser Kampagne im folgenden wieder:

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS):
„Ein Vorschlag der Vernunft – DGHS begrüßt Gesetzentwurf der Gruppe Hintze/Lauterbach/Reimann” (16.06.2015)

Giordano-Bruno-Stiftung (gbs):
„Der Staat sollte Sterbehilfeorganisationen fördern – nicht verbieten!“ (12.06.2015)

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12.05.2015

Aktion zur Eröffnung des 118. Deutschen Ärztetages


Die Giordano-Bruno-Stiftung macht in Frankfurt/Main zur Eröffnung des Ärztetages auf die Misstände in der Bundesärztekammer aufmerksam, Ärzte in ihrer Gewissensentscheidung zu bevormunden, ob sie den wohlüberlegten Freitod schwerstleidender Patienten begleiten möchten. Mit einer fahrenden Skulptur wird auf die drastische Aussage des Ärztekamer-Präsidenten Montgomery hingewiesen, dass beim Sterben lieber der Klempner helfen solle als ein Arzt.

> Zum Bericht der Giordano-Bruno-Stiftung

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11.05.2015

Offener Brief zum 118. Deutschen Ärztetag

Mit einer ganzseitigen Anzeige in der „Ärzte-Zeitung“ haben sich 180 deutsche Medizinerinnen und Mediziner für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen und den amtierenden Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, scharf kritisiert.

> Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung
> Hier sehen Sie die Anzeige in der Ärztezeitung

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22.04.2015

Podiumsdiskussion in Berlin

Im Jacob-und Wilhelm-Grimm-Zentrum in Berlin-Mitte fand gestern eine sehr gut besuchte Podiumsdiskussion zum Thema “Wird Sterbehilfe eine Straftat?” statt. Führende deutsche Strafrechtler diskutierten zur aktuellen Debatte um den assistierten Suizid.

Im Auditorium wurde auch erstmals die Wanderausstellung mit den Porträtfotos der Kampagne von Evelin Frerk präsentiert. Die Ausstellung soll bei vielen weiteren Gelegenheiten in ganz Deutschland zu sehen sein.

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06.01.2015

Umstrittener Fall von Sterbehilfe in Belgien abgewendet

Im Fall des gemeingefährlichen Sexualstraftäters Frank van den Bleeken ist eine Lösung gefunden worden, die die von ihm selbst gerichtlich erstrittene Sterbehilfe obsolet macht. Er hatte angegeben, in der Haft unmenschliche Qualen zu erleiden. Eine Freilassung kam für ihn nicht infrage, weil er – auch nach eigener Einschätzung – eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Eine beantragte Therapie und Haftbedingungen, die einer Sicherheitsverwahrung angemessen wären, wurde ihm aber verweigert. Weil diese Möglichkeiten nicht ausgeschöpft waren, war die richterliche Gewährung der Sterbehilfe stark umstritten – für viele ein Beispiel für einen Missbrauch der Sterbehilfe, um gesellschaftliche Mängel zu kompensieren. Erst nachdem sich der belgische Justizminister spät einschaltete, wurde eine andere Unterbringung und ein Therapieplatz angeboten.

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06.01.2015

Ralph Giordano gestorben

Der bekannte Publizist und Unterstützer unserer Kampagne, Ralph Giordano ist heute im Alter von 91 Jahren in Köln gestorben. Seiner Persönlichkeit und seinem Lebenswerk zollen wir den höchsten Respekt.

Dr. Ralph Giordano,
Schriftsteller, Journalist

 

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21.11.2014

ARD Deutschlandtrend ergibt deutliche Mehrheit für Sterbehilfe

Insgesamt vier Fünftel der Deutschen stehen der Sterbehilfe aufgeschlossen gegenüber, ergibt die neueste Umfrage der ARD. Damit bestätigt sich – sicher auch infolge der angestoßenen Debatte – ein bestehender Trend und ergibt sich ein noch eindeutigeres Bild, als es im Bundestag vertreten wird.

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> Zur Meldung

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14.11.2014

Erste Debatte im Bundestag

Im Bundestag hat heute die erste, sehr persönlich geführte Debatte zum Thema Sterbehilfe stattgefunden. Kontroverse Positionen wurden quer über die Parteigrenzen hinweg vertreten. Bundestagspräsident Lammert sagte eingangs, dies sei vielleicht das schwierigste Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode. Die FAZ wagt angesichts der Mehrheiten unterdessen schon eine Prognose, in welche Richtung der Gesetzesbeschluss in der Großen Koalition am Ende gehen wird: In Richtung des Antrags der Abgeordneten Hintze, Lauterbach, Reimann & Co. Alle Abgeordneten hatten vorab von unserer Kampagne ein Paket mit Infomaterial und dem Buch «Letzte Hilfe« von U.-C. Arnold bekommen, auch unsere fahrenden Großplakate waren noch einmal präsent.

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31.10.2014

Preisverleihung an Ralph Giordano

Wir freuen uns auf die große Rede, die Ralph Giordano am Freitag, 14. November, in Berlin halten wird. Anlass ist die Würdigung seines Lebenswerks durch den Arthur-Koestler-Preis der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Die Teilnahme ist kostenfrei, bedarf aber einer Anmeldung. > www.dghs.de

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22.10.2014

Video auf YouTube

Der Film ist ein kurzer Abriss (3:23 min) über den Auftakt der Kampagne.

> Video ansehen

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17.10.2014

Zaghafter Schritt in die richtige Richtung

Eine Abgeordnetengruppe* um Bundestagsvizepräsident Hintze hat heute in Berlin ein Eckpunktepapier zum Thema „Sterben in Würde – Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte“ vorgestellt. Das Dokument entspricht weitestgehend der Argumentation, die die „Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe“ vorgelegt hat. So will es die organisierte Sterbehilfe nicht etwa verbieten (wie in einigen Medien berichtet wurde), sondern durch ein entsprechendes ärztliches Angebot überflüssig machen.

Bei aller Zustimmung zum Eckpunktepapier dürfen kritische Aspekte nicht übersehen werden. So verbirgt sich hinter der Formulierung, dass ärztlich assistierter Suizid „nur in Fällen einer irreversibel zum Tode führenden Erkrankung und einer daraus resultierenden extremen Leidenssituation des Patienten in Betracht“ komme, weshalb er „bei psychischen Erkrankungen oder einem anderweitig verursachten Wunsch nach Beendigung des eigenen Lebens“ ausscheide. Damit wird verkannt, dass auch psychisch kranke Menschen unter Umständen freiverantwortlich entscheiden können, dass ein Teil der depressiven Menschen bedauerlicherweise nicht mehr behandelbar ist und unter extremer Not leidet, und Menschen mit schweren neurologischen Schädigungen wie Krebskranke im finalen Stadium das Recht haben sollten, mit Hilfe eines Arztes ihr Leben zu beenden, anstatt womöglich noch Jahre unter Bedingungen weiterleben zu müssen, die sie selbst als zutiefst unwürdig begreifen.

In ihrem Eckpunktepapier stellen die Parlamentarier zu Recht heraus, dass die Möglichkeit einer ärztlich assistierten Lebensbeendigung suizidpräventiv wirkt. Umso erstaunlicher ist es, dass das Papier einige Adressatenkreise prinzipiell ausschließt – etwa hochbetagte Menschen, die zwar noch nicht final erkrankt, aber doch multimorbide sind und sich vor einer totalen Pflegeabhängigkeit fürchten. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass rund 40 Prozent der Suizide in Deutschland von Menschen ab 60 Jahren begangen werden. Gerade in dieser Personengruppe könnte das „sichere Wissen, im Falle einer aussichtslosen Lebenssituation auf die Möglichkeit einer ärztlichen Hilfe zur Beendigung ihres Lebens zurückgreifen zu können“, suizidpräventiv wirken. In diesem Punkt sollte das Eckpunktepapier der Parlamentarier nach Ansicht der „Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe“ noch einmal dringend nachgebessert werden.

> Zum Eckpunkte-Papier
Die Abgeprdneten sind:
Bundestagsvizepräsident Peter Hintze, MdB (CDU)
Dr. Carola Reimann, MdB (SPD)
Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB (SPD)
Burkhard Lischka, MdB (SPD)
Katherina Reiche, MdB (CDU)
Dagmar Wöhrl, MdB (CSU)

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17.10.2014

Peinlich …

Der Präsident der hessischen Landesärztekammer hat in einer Stellungnahme die Unterschiede zwischen einer ärztlichen Freitodbegleitung (in Deutschland erlaubt) und einer „Tötung auf Verlangen“ (in Deutschland verboten) übersehen, was ihn zu einer völlig unangemessenen Kritik an der „Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe“ verleitete.

gbs-Vorstandssprecher Schmidt-Salomon dazu: „Wir werden Herrn Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach das Buch ‚Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben‘ zusenden, damit er sich auf den aktuellen Informationsstand bringen kann“.

> Zur Meldung

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15.10.2014

»Er hätte es so gewollt« – Warum die Kampagne weiterhin das Bild von Udo Reiter zeigt

In der Berichterstattung wurde vereinzelt Kritik daran laut, dass Udo Reiter weiterhin auf der Website der »Kampagne für Letzte Hilfe« zu sehen ist. gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon hat dazu Stellung bezogen.

> zur Stellungnahme

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12.10.2014

Die Debatte im Forum auf Inforadio

Heute um 11:05 und 20:05 Uhr.
> Die Sendung online hören

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11.10.2014

Die Kampagne in der Presse

In diversen Tageszeitungen wurden die Kampagnenmotive abgebildet und über unser Anliegen berichtet – sei es exklusiv oder im Kontext mit der allgemeinen Debatte. Eine erste Presseschau folgt in Kürze.

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10.10.2014

ZDF aspekte auf der Frankfurter Buchmesse

Vorgestellt wird u.a. die »Letzte Hilfe« von Uwe-Christian Arnold, im Gespräch mit Franz Müntefering (ab 10:35 min).

> Die Sendung online sehen

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10.10.2014

Zum Tode von Udo Reiter

Prof. Dr. Udo Reiter, ehemaliger Intendant des MDR, ist einer der überzeugten Fürsprecher unserer Kampagne gewesen. Wie wir heute erfahren mussten, hat er sich nun offenbar im Garten seines Hauses in Sachsen das Leben genommen. »Ich gehe lieber, solange man das noch bedauert«, sagte er bei seinem Abschied beim MDR. In einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung vom Januar dieses Jahres hat er sich für ein selbstbestimmtes Sterben stark gemacht. Seine offenbar äußerst klare Entscheidung dürfte damit für viele respektabel sein. Traurig macht sie uns trotzdem.

Hier ein > Nachruf.

> zum Artikel der Süddeutschen Zeitung
> Presseerklärung der DGHS (Word-DOC, 2 MB)

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10.10.2014

Pressekonferenz mit starker Resonanz

Im Haus der Bundespressekonferenz wurde heute morgen die Kampagne und das Buch »Letze Hilfe« der Presse vorgestellt. Ein stark besetztes Podium konnte auf viele Rückfragen zu dem doch komplexen Thema antworten. So wurde deutlich gemacht, dass die Kampgane sich nicht für aktive Sterbehilfe einsetzt, warum die Möglichkeit des ärztlich begleiteten  Suizids eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe entgegenwirkt u.v.m.

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09.10.2014

Kontroverse Sterbehilfe-Debatte im Inforadio

Im ARD-Hauptstadtstudio wurde heute Abend eine Podiumsdiskussion für »Das Forum« aufgezeichnet, bei der es deutlich zur Sache ging. »Ein mal in 15 Jahren« käme es vielleicht vor, dass einem Patienten palliativ nicht zu helfen sei, sagte Kerstin Kurzke vom Malteser Hospiz- und Palliativberatungsdienstes in Berlin. Das deckt sich nicht mit den Erfahrungen des Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold. Und der Lebensschützer Huber Hüppe (CDU) ließ sich dabei ertappen, statistische Erfahrungswerte aus Orgeon verkehrt wiederzugeben.

> Nachtrag: Die Sendung auf Inforadio

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09.10.2014

Gesicht zeigen

Über 200 Menschen unterstützen mittlerweile die Kampagne mit ihrem eigenen Gesicht. Auf Facebook, auf Twitter oder einfach so. Eine mutiges und sehr persönliches Statement, finden wir. Und eine eindrucksvolle > Galerie.

> Hier kann man mitmachen.

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08.10.2014

Ein Bild aus Frankfurt/Main, wo zur Buchmesse ebenfalls Plakate fahren. (Foto: Ronan Debelius)

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08.10.2014

Falschdarstellung

In der Sendung des ZDF-Magazins Frontal21 wurde behauptet, das »Sterben auf Bestellung« könne »teuer werden«. Gegen die Unterstellung, er bekaäme »bis zu 10.000 Euro für einen assistierten Suizid« setzt sich der Berliner Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold zur Wehr. »Ich habe niemals Geld für eine Freitodbegleitung verlangt!«

> Lesen Sie hier die ganze Meldung

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07.10.2014

Einige Bilder vom Kampagnenstart gestern.

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Die Fernsehdebatte vom 06.10.2014
»Hart aber fair« (ARD, 21:00 Uhr)
Therapie Tod – Dürfen Ärzte beim sterben helfen?
> Sendung ansehen (75 min)

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06.10.2014

Start der Kampagne

Seit heute Morgen fahren rollende Großplakate durch Berlin und Frankfurt, auf denen Prominente wie der Liedermacher Konstantin Wecker, der Schriftsteller Ralph Giordano, der Komiker Bernhard  Hoëcker und die Schauspielerinnen Eva Mattes und Petra Nadolny für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende eintreten. Die Aktion ist Teil einer großangelegten Kampagne, die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) initiiert wurde, um dem klaren Votum der Bevölkerung für das Recht auf Sterbehilfe in der Politik und der Ärzteschaft Gehör zu verschaffen.

Damit formiert sich der gesellschaftliche Widerstand gegen die Versuche konservativer Politiker, die Möglichkeiten der Sterbehilfe einzuschränken. Eine Politik, die sich an der Menschenwürde orientiert, müsse in die entgegengesetzte Richtung wirken, lautet die zentrale Botschaft der Kampagne: „So wie es ein Recht auf Erste Hilfe gibt, das dafür sorgt, dass unser Leben im Notfall gerettet wird, sollte es auch ein Recht auf Letzte Hilfe geben, das garantiert, dass wir unser Leben in Würde beschließen können.“

Gesicht zeigen für das Recht auf Letzte Hilfe

Auf der Website www.letzte-hilfe.de werden die Ziele und Hintergründe der Kampagne ausführlich erläutert. Dort findet man auch eine Galerie mit Portraits und Statements der prominenten Unterstützer der Kampagne. Das Besondere: Sie selbst können Gesicht zeigen für das Recht auf Letzte Hilfe, indem Sie auf www.letzte-hilfe.de ein Kampagnenplakat mit Ihrem eigenen Portrait  erzeugen! Dieses Bild wird kurz darauf ebenfalls in der Galerie der Unterstützer erscheinen. Zudem können Sie es beispielsweise auf Facebook oder Twitter posten, um Ihren Freundeskreis auf die Kampagne hinzuweisen.

Die Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe verfolgt ambitionierte Ziele: Sie will nicht bloß das Verbot von Freitodbegleitungen in Deutschland verhindern, sondern darauf hinwirken, dass schwerstleidende Menschen die Hilfe erhalten, die sie sich wünschen. Das verlangt einerseits eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung, andererseits die Möglichkeit, mit Unterstützung eines Arztes eigenverantwortlich aus dem Leben zu gehen, wenn das Leiden unerträglich wird. Dieses „letzte Menschenrecht“ darf dem Einzelnen von niemandem abgesprochen werden – weder von der Kirche noch von der Politik noch von der Ärzteschaft.

Um dem Ziel einer humaneren Sterbekultur näher zu kommen, ist noch viel Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, denn dem Recht auf Letzte Hilfe stehen mächtige Interessengruppen entgegen. Daher braucht die Kampagne auch Ihre Unterstützung! Bitte spenden Sie für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende – entweder online über betterplace.org oder in Form einer Überweisung auf das Konto der Giordano-Bruno-Stiftung (Konto: 2 222 222, BLZ: 560 517 90, KSK Rhein-Hunsrück, IBAN: DE40 5605 1790 0002 2222 22, BIC: MALADE51SIM, Stichwort: „Letzte Hilfe“). Auch kleine Beträge helfen uns weiter. Besten Dank!



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